Mietrecht und WEG Info – 06.2023
Schimmelbefall: Schadensverhütung: Was dem Mieter an Lüften, Heizen und Co. zuzumuten ist | Bei einem Gebäude aus den 1960iger Jahren sind trotz erfolgter Sanierungsmaßnahmen (hier: im Jahr 2009) hinsichtlich der Schadensempfindlichkeit und seiner Anfälligkeit für Schimmelbefall höhere Anforderungen an das Nutzerverhalten zu stellen als bei einem Neubau. Der Mieter ist hier zu einem Wohnverhalten verpflichtet, […]