Verbraucherrecht Info – 06.2015
Haftungsrecht: Kein Schadenersatz bei selbstverschuldetem Sturz im frisch gewischten Treppenhaus | Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz. | Diese deutliche Aussage traf das Amtsgericht München im Fall eines 51-jährigen Mieters. Dieser stürzte im Treppenhaus. Dabei erlitt er […]