Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 01.2020
Büroführung: Dienstreise ins EU-Ausland: A1-Bescheinigung schützt Sie vor hohen Bußgeldern | Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Besonders streng wird das Vorliegen der Bescheinigung nach Recherchen von PBP derzeit […]