Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 02.2024
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren bis 2.4.2024 | Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2022 endete bereits am 31.12.2023. Sie betrifft insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. | Offenlegungsmedium […]