Steuerrecht Info – 03.2024
Geldwerter Vorteil: Fahrradzubehör: Überlassung kann steuerfrei sein | Überlässt ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur Privatnutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 37 EstG) steuerfrei. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat nun darauf hingewiesen, was gilt, wenn auch Fahrradzubehör überlassen wird. | Beispiele für begünstigtes […]