Baurecht Info – 08.2015

Baumangel: Entgelt für Schwarzarbeit muss auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt werden | Verstößt ein Werkvertrag gegen das Verbot der Schwarzarbeit, ist er nichtig. In diesem Fall hat der Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer keinen Rückzahlungsanspruch. Dann liegt keine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Das gilt auch, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. | […]

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