Wirtschaftsrecht Info – 07.2014

Gesetzliche Unfallversicherung: Statusfeststellung der DRV Bund gilt nicht für Unfallversicherung Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben. Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Nach […]

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