Familienrecht Info – 02.2015
Verschollenheitsgesetz: Ein seit fünf Jahren verschollener Senior kann für tot erklärt werden | Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden. | Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel bestätigt. Der im Jahre 1932 geborene […]