Verbraucherrecht Info – 04.2015
Schadenersatzrecht: Schadenersatzanspruch einer Kundin bei missglückter Haarfärbung | Kann der Friseur trotz mehrfacher Versuche den gewünschten „Ombré Style“ nicht verwirklichen, muss er der Kundin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn deren Haare infolge der Falschbehandlung gekürzt werden müssen. Voraussetzung ist, dass er die Kundin zuvor nicht darüber aufgeklärt hat, dass sich der gewünschte Effekt möglicherweise nicht einstellen […]