Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 03.2015

Betriebskostenabrechnung: Eine Umlage nach „Personenmonaten“ ist auch ohne Erläuterung formell wirksam | Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso muss angegeben werden, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind. | Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters, der […]

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