Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 06.2014
Eigenbedarfskündigung: In der Begründung müssen nicht alle Namen genannt werden Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs seiner Angehörigen, muss er nicht alle Namen der künftigen Mieter benennen. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Eigentümers einer 158 qm großen Wohnung in Essen, der das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte. Begründet hatte er […]