Baurecht Info – 01.2016
Verjährung: Leistungsverweigerungsrecht greift auch noch nach Verjährung der Mängelansprüche | Ist bereits die Verjährung eingetreten, kann der Bauherr bei einem Mangel der Werkleistung gleichwohl seine Leistung verweigern, wenn der Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist aufgetreten ist. | Hierauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Bauherrn hingewiesen, der den Neubau eines Büros mit Lagerhalle […]