Verbraucherrecht Info – 10.2019

Reiserecht: Fluglinie muss rechtzeitig über geänderte Flugzeiten informieren | Nach der Fluggastrechteverordnung muss der Reisende mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, wenn der Flug verlegt wird. Informiert die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig, muss sie Ausgleichszahlungen leisten. | So entschied das Amtsgericht Nürnberg im Fall einer Familie mit zwei minderjährigen Kindern, die am 3.8.2018 […]

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