Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 04.2015

Kündigungsrecht: Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters ist rechtmäßig | Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter seine Miete nicht pünktlich zahlen kann, weil er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind. | Hierauf machte der Bundesgerichtshof (BGH) […]

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