Verkehrsrecht Info – 09.2014

Falschparker: Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten Falschparker müssen dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Pkw-Eigentümers, der seinen Wagen unberechtigt auf dem gekennzeichneten Kundenparkplatz eines Fitnessstudios abgestellt hatte. Dessen Betreiberin hatte mit einem Abschleppunternehmen einen Rahmenvertrag geschlossen. Danach war ein Pauschalbetrag von […]

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