Wirtschaftsrecht Info – 12.2014
UWG: Haftung des Geschäftsführers für unlautere Wettbewerbshandlungen | Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen. | Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) […]