Arbeitsrecht Info – 01.2016
Berufsausbildungsverhältnis: Ein vorausgegangenes Praktikum ist auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen | Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt zwingend mit einer Probezeit. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände eingehend zu prüfen. Dies ist nur unter den Bedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses mit seinen spezifischen Pflichten möglich. Die Dauer eines […]