Verkehrsrecht Info – 02.2014
Entziehung der Fahrerlaubnis: Rückkehr an den Unfallort nach Unfallereignis Bei einem Beschuldigten, der sich etwa 1 1/2 Stunden nach einem Unfallereignis freiwillig bei der Polizei und dort einen von ihm (mit)verursachten Unfall meldet, liegen besondere Umstände vor, die ein Absehen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen können. Diese für den Betroffenen vorteilhafte Entscheidung traf das […]