Steuerrecht Info – 04.2019
Kapitalanleger: Verluste bei Ausbuchung wertloser Aktien abziehbar | Verluste aus Aktiengeschäften erkennt das Finanzamt regelmäßig nur an, wenn dem eine Veräußerung vorausgegangen ist. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz ist da aber anderer Auffassung. Danach führt die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien durch die das Depot führende Bank zu einem einkommensteuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust aus Kapitalvermögen. | […]