Steuerrecht Info – 02.1205
Sonderausgaben: Verwaltung äußert sich zur Anerkennung von Aufwandsspenden | Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben zur Anerkennung von Aufwandsspenden veröffentlicht, das ab dem 1.1.2015 anzuwenden ist. | Hintergrund:Die Verwaltung geht bei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern davon aus, dass die Tätigkeiten unentgeltlich und ohne Aufwendungsersatzanspruch erbracht werden. Diese Vermutung ist aber widerlegbar. Wurde ein Aufwendungsersatzansprucheingeräumt und verzichtet der Steuerpflichtige anschließend […]