Verkehrsrecht Info – 01.2022
Trunkenheit im Verkehr: Sein Fahrrad zu schieben, heißt nicht, es zu führen | „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt.“ Das gilt auch im juristischen Sinne, denn das bloße Schieben eines Fahrrads ist kein Führen eines Fahrzeugs i. S. d. Strafgesetzbuchs (StGB). So sieht es das Landgericht (LG) Freiburg. | Zwar bedient der Schiebende sich des […]