Wirtschaftsrecht Info – 04.2014
Verbrauchsgüterkauf: „B-Ware“ ist nicht zwingend gebraucht Werden Verbrauchsgüter als „B-Ware“ vertrieben, kann die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt werden, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, dass die so angebotenen Artikel tatsächlich bereits gebraucht worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die Klage eines Verbandes positiv beschieden. Verklagt war ein […]