Baurecht Info – 07.2016
Hinweispflichten: Nur im Ausnahmefall: Prüf- und Hinweispflichten in Bezug auf Nachfolgegewerke | Nur wenn der Vorunternehmer – ausnahmsweise – Anhaltspunkte dafür hat, dass die Nachfolgearbeiten nicht einwandfrei ausgeführt werden können, ist er verpflichtet, den nachfolgenden Unternehmer bzw. den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wie bei den nachfolgenden Arbeiten verfahren werden muss. | Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) […]