Arbeitsrecht Info – 08.2017
Kündigungsrecht: „Ich stech dich ab“ – Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt | Die Drohung „Ich stech dich ab“ gegenüber einem Vorgesetzten berechtigt zur fristlosen Kündigung. | Das zeigt ein Verfahren vor dem LAG Düsseldorf. Der Kläger war seit 1988 bei dem beklagten Land als Sachbearbeiter im Landeskriminalamt beschäftigt. Im Jahr 2012 gab es zwischen ihm […]