Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 08.2018
Aufsichtsrat: Mitbestimmungsintensität der Arbeitnehmer richtet sich allein nach der Zahl der im Inland Beschäftigten | Für die Entscheidung, ob sich die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem sog. Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestimmungsG) richtet, ist allein die Zahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer entscheidend. | Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt […]