Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 06.2019
Gewerblicher Rechtsschutz: Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ verstößt nicht gegen Olympia-Schutzgesetz | Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. | Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Textilgroßhandels. Dieser warb während der olympischen Spiele 2016 auf seiner Internetseite […]