Baurecht Info – 09.2020
Planungsleistungen: Nachträgliche Honorarforderung: Planer in der Beweispflicht | Architekten oder Ingenieure müssen im Streitfall beweisen, dass sie mit den Leistungen beauftragt worden sind, die sie abrechnen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daher einem Planungsbüro für seine Leistungen bei der Planung einer Biogasanlage das „Nachkarten“ verwehrt. | Der Planer hatte die vollen Prozentsätze der vertragsgegenständlichen Leistungsphasen […]