Verbraucherrecht Info – 03.2014
Karnevalsumzug: Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters ist nicht grenzenlos Der Veranstalter eines Rosenmontagszugs muss aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Personen und insbesondere minderjährige Zuschauer nicht zu nahe an die Festwagen kommen können – so etwa durch ausreichende Absperrungen oder andere Sicherungsmaßnahmen. Es sind aber nicht für alle denkbaren und auch entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadeneintritts Vorkehrungen […]